Wer kann die Angebote durchführen?
Künstler*innen und/oder Pädagogen*innen bzw. Fachkräfte mit vergleichbaren nachweislichen Qualifikationen sollen in die Maßnahmen als Honorarkräfte eingebunden werden.
Künstler*innen und/oder Pädagogen*innen bzw. Fachkräfte mit vergleichbaren nachweislichen Qualifikationen sollen in die Maßnahmen als Honorarkräfte eingebunden werden.