Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung ist:
die Neuartigkeit, d.h. die Projekte haben in der jeweiligen Form nicht vorher existiert (neue Themen, Zielgruppen etc.)
die Zusätzlichkeit, d.h. die Projekte finden zusätzlich zu bestehenden Angeboten statt
die Außerschulischkeit, d.h. die Maßnahme findet außerhalb der Unterrichtszeiten statt, die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Maßnahme ist freiwillig, die Maßnahme wird verantwortlich von dem außerschulischen Träger geplant und durchgeführt. Auch Projekttage oder Projektwochen von Schulen können nicht durch „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gefördert werden (siehe hierzu die Definition außerschulischer Bildungsangebote des BMBF).
Gehen Sie in ihrem Antrag auf diese Punkte ein und erläutern Sie, warum ihr Projekt neu, zusätzlich und außerschulisch ist!
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