Wer kann Bündnispartner werden?

Auch die Bündnispartner müssen juristische Personen sein (Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, Stiftungen, gGmbH, etc). Schulen können als Bündnispartner an den lokalen Bündnissen für Bildung partizipieren, jedoch nicht als Antragssteller.