Kann das geplante Projekt in den Schulstundenplan integriert werden?

Nein, das ist nicht möglich, auch wenn ein Bündnispartner eine Schule ist. Die Maßnahmen können in Kooperation mit formalen Bildungseinrichtungen umgesetzt werden, sind jedoch außerhalb des Schulbetriebs durchzuführen. Die Kinder und Jugendlichen sollen so die Gelegenheit bekommen, außerhalb von Schule und Klassenverband neue Erfahrungen zu sammeln. Bei der Abgrenzung der geförderten Maßnahmen vom Schulbetrieb ist die vom BMBF vorgegebene „Definition außerschulischer Bildungsangebote“ zu beachten.

Die wesentlichen Aspekte sind: Die Angebote sind für die Teilnehmenden freiwillig und zusätzlich. Sie ersetzen oder ergänzen nicht den Schulunterricht. Projekttage oder Projektwochen von Schulen können nicht gefördert werden. Maßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Kindergärten können gefördert werden, wenn sie zusätzlich sind und unabhängig vom Regelbetrieb stattfinden. Siehe dazu die Vorgaben des BMBF in den „Voraussetzungen für eine Förderung von Maßnahmen in Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten“.