Was ist mit familiärer Risikolage / Bildungsbenachteiligung gemeint?
Zur Gruppe der „Bildungsbenachteiligten“ gehören laut dem nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2016“ (Bielefeld 2016), auf den sich das BMBF beruft, Kinder, die in mindestens einer von drei dort genannten Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sein können:
– Eine Soziale Risikolage liegt vor, wenn kein Elternteil im Haushalt erwerbstätig ist.
– Eine finanzielle Risikolage liegt vor, „wenn das Familieneinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze von 60 % des Durchschnittsäquivalenzeinkommens liegt. Mit aktuell 19% ist dieses Risiko unabhängig vom Migrationsstatus und der Familienform im Zeitverlauf relativ konstant und weiterhin die am häufigsten auftretende Risikolage. Zum Beispiel sind Kinder von Alleinerziehenden mit 41% besonders stark betroffen. Auch bei den Kindern mit Migrationshintergrund ist der Anteil mit 30% hoch“ (Bildung in Deutschland 2016, S. 28).
– Eine bildungsbezogene Risikolage „liegt vor, wenn beide Eltern weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. Eine typische Folge dieser Risikolage kann die fehlende Unterstützungsmöglichkeit, etwa in schulischen Belangen, für die Kinder in der Familie sein; diese Situation bedingt damit eine mögliche ungünstige Entwicklung innerhalb der Bildungsbiografie“ (Bildung in Deutschland 2016, S. 28).
Der nachvollziehbare Zugang zur Zielgruppe der Bildungsbenachteiligten sollte im Antrag konkret beschrieben werden. Dazu ist es neben der Benennung der Art der Bildungsbenachteiligung auch notwendig, den Sozialraum der Teilnehmenden zu beschreiben, in dem die Kinder und Jugendlichen leben.
Ausführliche Erläuterungen zu Kindern aus Familien mit Risikolagen siehe Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2016“ (Seite 27ff.).
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.) (2016): Bildung in Deutschland 2016 – Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration- Bielefeld.