Inwieweit sollen die Kinder und Jugendlichen in den Bildungsprozess einbezogen werden?
Der aktive Einbezug der Kinder und Jugendlichen in die Projektumsetzung ist ausdrücklich gewollt und in der Antragstellung deutlich zu machen. Das heißt, die Kinder und Jugendlichen können und sollen aktiv die Ausgestaltung der Projekte mitbestimmen.